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Amtsgericht Düsseldorf, 40 C 8546/11

Datum:
09.11.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
40. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 C 8546/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:1109.40C8546.11.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am

09.11.2011

durch die Richterin am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 € nebst Verzugszinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2011

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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