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Amtsgericht Düsseldorf, 30 C 4007/10

Datum:
16.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
30. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 4007/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:0316.30C4007.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 16.03.2011

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 600,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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