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Amtsgericht Düsseldorf, 25 C 10228/10

Datum:
22.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 10228/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:0622.25C10228.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 25. Mai 2011

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Das Versäumnisurteil vom 9. März 2011 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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