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Amtsgericht Düsseldorf, 23 C 15835/10

Datum:
11.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 15835/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:0311.23C15835.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 11.03.2011

durch die Richterin am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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