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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 4595/09

Datum:
02.03.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
52. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 4595/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0302.52C4595.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

02.03.2010

durch

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen,

die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Streitwert: 179,68 €

 
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