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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 2747/10

Datum:
28.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
47. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 2747/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0728.47C2747.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 28.07.2010

durch die Richterin X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 428,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 75 %, die Klägerin zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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