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Amtsgericht Düsseldorf, 41 C 373/10

Datum:
14.05.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
41. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 373/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0514.41C373.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 16.04.2010

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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