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Amtsgericht Düsseldorf, 38 C 7609/10

Datum:
10.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
38. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
38 C 7609/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:1110.38C7609.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 06.10.2010

durch die Richterin am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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