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Amtsgericht Düsseldorf, 37 C 8501/10

Datum:
10.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
37. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
37 C 8501/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:1110.37C8501.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15.10.2010

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann von der Klägerin durch Sicherheit in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abgewendet werden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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