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Amtsgericht Düsseldorf, 32 C 5382/10

Datum:
29.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
32. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 5382/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0729.32C5382.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 29.07.2010

durch die Richterin am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 259,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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