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Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 1995/10

Datum:
30.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
291. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
291a C 1995/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0630.291A.C1995.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 02.06.2010

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.000,-- Euro festgesetzt.

 
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