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Amtsgericht Düsseldorf, 290a C 9465/09

Datum:
26.04.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
290. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
290a C 9465/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0426.290A.C9465.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2010

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 
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