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Amtsgericht Düsseldorf, 25 C 10073/09

Datum:
09.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 25
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 10073/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0609.25C10073.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.             

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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