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Amtsgericht Düsseldorf, 25 C 10071/09

Datum:
03.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 25
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 10071/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0203.25C10071.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 13.1.2010

durch die Richterin am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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