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Amtsgericht Düsseldorf, 23 C 1471/10

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 1471/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0713.23C1471.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 01.06.2010

durch die Richterin X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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