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Amtsgericht Düsseldorf, 232 C 6893/10

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 232
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
232 C 6893/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0930.232C6893.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2010 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.804,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2009 zu zahlen.

 

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die Klage abzuweisen.

 

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Streitwert:                            3.804,10 €.
 

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