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Amtsgericht Düsseldorf, 230 C 14977/09

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
230. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
230 C 14977/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:0629.230C14977.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO

nach abschließender Fristsetzung zum 8.6.2010

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 4.750,00 € festgesetzt.

 
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