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Amtsgericht Düsseldorf, 55 C 8722/07

Datum:
02.03.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
55 C 8722/07
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0302.55C8722.07.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 09. Februar 2009

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Das Versäumnisurteil vom 22. September 2008 wird aufgehoben. die Be-

klagte wird verurteilt, an den Kläger 837,-- € nebst Zinsen hieraus in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2007 zu

zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis. Von den Gerichtskosten trägt

der Kläger 17 % und die Beklagte 83 %. Die Beklagte trägt die außergericht-

lichen Kosten des Klägers sowie ihre eigenen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht

der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die

Partein dürfen die Sicherheiten durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse

mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbringen.

 
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