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Amtsgericht Düsseldorf, 54 C 2189/09

Datum:
01.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
54. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
54 C 2189/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:1001.54C2189.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08.09.2009

durch die Richterin X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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