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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 8429/08

Datum:
14.04.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
52. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 8429/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0414.52C8429.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17.2.2009

durch die Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen,

die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 4.133,93 €.

 
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