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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 1370/09

Datum:
21.07.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 1370/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0721.52C1370.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 16.06.2009

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.068,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.12.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, dem Kläger wird aber nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 2.518,96 €.

 
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