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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 11260/08

Datum:
16.01.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
47. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 11260/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0116.47C11260.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11.12.2008

durch die Richterin X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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