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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 11020/09

Datum:
17.12.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
47. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 11020/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:1217.47C11020.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit Schriftsatzfrist bis zum 08.12.2009

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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