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Amtsgericht Düsseldorf, 42 C 12318/08

Datum:
28.05.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
42. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
42 C 12318/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0528.42C12318.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäss § 128 ZPO, in welchem

der 14. Mai 2009 dem Schluss der mündlichen Verhandlung

entsprochen hat

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 807,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. No-vember 2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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