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Amtsgericht Düsseldorf, 33 C 8632/09

Datum:
13.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 C 8632/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:1013.33C8632.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08.09.2009

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Beklagte in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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