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Amtsgericht Düsseldorf, 30 C 10487/08

Datum:
23.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 10487/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:1023.30C10487.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 04.09.2009

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil im Urkundsverfahren vom 14.11.2008 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.510,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins seit dem 18.09.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständi-gen Beweisverfahrens tragen die Beklagte 3/5, der Kläger 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 
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