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Amtsgericht Düsseldorf, 29 C 12105/07

Datum:
29.09.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
29. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 12105/07
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0929.29C12105.07.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 25. August 2009

durch die Richterin am Amtsgericht E

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2635,16 Euro nebst 5 % Zinsen

über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werdend der Klägerin zu 11 % und dem Beklagten

zu 89 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Leistung einer

Sicherheit von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht

der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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