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Amtsgericht Düsseldorf, 25 C 12721/08

Datum:
17.02.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 12721/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0217.25C12721.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäss § 495 a ZPO

am 17.02.2009

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 92,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 29.08.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 39,00 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 76 %, die Beklagte zu 24 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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