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Amtsgericht Düsseldorf, 23 C 6279/09

Datum:
06.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 6279/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:1006.23C6279.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15.09.2009

durch die Richterin X

für Recht erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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