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Amtsgericht Düsseldorf, 231 C 14645/08

Datum:
31.08.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
231. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
231 C 14645/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0831.231C14645.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 20. Juli 2009

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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