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Amtsgericht Düsseldorf, 20 C 13761/08

Datum:
06.02.2009
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 13761/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2009:0206.20C13761.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 9.1.2009

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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