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Amtsgericht Düsseldorf, 231 C 14006/08

Datum:
01.12.2008
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
231 C 14006/08
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2008:1201.231C14006.08.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren nach der Sachlage vom 01.12.2008

durch die Richterin X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 214,29 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2007 sowie € 39,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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