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Amtsgericht Düsseldorf, 58 C 8469/06

Datum:
26.02.2007
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
58 C 8469/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2007:0226.58C8469.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der mündlichen Verhandlung am 29.01.2007

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Widerbeklagte wird verurteilt, an die Widerklägerin 4.671,19 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Widerbeklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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