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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 3472/06

Datum:
13.03.2007
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 3472/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2007:0313.52C3472.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 15.2.2007

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

155,88 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem

20.10.2005 sowie 48,43 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Die Klage im übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3, die Beklagten als

Gesamtschuldner zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 472,65 €.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

 
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