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Amtsgericht Düsseldorf, 232 C 8216/06

Datum:
02.02.2007
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
232 C 8216/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2007:0202.232C8216.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

durch die Richterin XXX

auf die mündliche Verhandlung vom 10. 1. 2007

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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