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Amtsgericht Düsseldorf, 232 C 6288/06

Datum:
30.04.2007
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
232. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
232 C 6288/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2007:0430.232C6288.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf durch die Richterin X auf die mündliche Verhandlung vom 4. 4. 2007

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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