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Amtsgericht Düsseldorf, 55 C 6725/05

Datum:
13.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
55 C 6725/05
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0313.55C6725.05.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren am 13. März 2006

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Parteien dürfen die Sicherheiten durch Bürgschaft einer Bank oder Spar-

kasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbringen.

 
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