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Amtsgericht Düsseldorf, 51 C 1003/06

Datum:
01.06.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 1003/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0601.51C1003.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 2006

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläge-rin 933,81 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 882,81 € seit dem 4. Januar 2006 sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 51,00 € seit dem 24. Januar 2006 zu zahlen.

Den Beklagten fallen als Gesamtschuldnern die Kosten des Rechts-streits zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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