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Amtsgericht Düsseldorf, 43 C 4169/03

Datum:
10.04.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 C 4169/03
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0410.43C4169.03.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 13.03.2006

durch die Richterin X

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 462,51 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2003 zu

zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 39 % und dem

Beklagten zu 61 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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