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Amtsgericht Düsseldorf, 42 C 2577/06

Datum:
02.06.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
42. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
42 C 2577/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0602.42C2577.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495 a ZPO am 2. Juni 2006

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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