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Amtsgericht Düsseldorf, 39 C 9179/06

Datum:
28.09.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
39 C 9179/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0928.39C9179.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf - 39. Zivilabteilung -

auf die mündliche Verhandlung vom 31.08.2006

durch den Richter X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.09.2005 sowie nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 95,- EUR zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 3 % und die Beklagte 97 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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