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Amtsgericht Düsseldorf, 36 C 1412/06

Datum:
25.04.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 C 1412/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0425.36C1412.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung 28.03.2006

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % der

gegnerischen Forderung abwenden, sofern nicht der Beklagte diese

Sicherheit erbringt.

 
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