Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Düsseldorf, 31 C 1363/06

Datum:
21.04.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 C 1363/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0421.31C1363.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1.

Dem Beklagten wird es untersagt, ohne Zustimmung des Klägers an

das E-Mail-Account “XXX@XXX.de“ Werbe-E-Mails zu

versenden.

2.

Dem Beklagten für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen dieses

gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Ord-

nungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu

sechs Monaten anzuordnen.

3.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen

Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizu-

treibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der

Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank