Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Düsseldorf, 21 C 7168/06

Datum:
26.09.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 7168/06
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0926.21C7168.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15. August 2006

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank