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Amtsgericht Düsseldorf, 21 C 4759/05

Datum:
14.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 4759/05
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0314.21C4759.05.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 13. Januar 2006

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.965,00 EUR nebst 5% Zinsen

über dem Basiszinssatz aus 465,00 EUR seit dem 27. September 2004 sowie

vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 186,82 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 6/100 sowie die Beklagte

zu 94/100.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des zu vollstreckenden Betrages und für die Beklagte ohne Sicherheitsleis-

tung vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft

einer Deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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