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Amtsgericht Düsseldorf, 20 C 3552/05

Datum:
02.06.2006
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 3552/05
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2006:0602.20C3552.05.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 5.5.2006

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.331,50 € nebst Zinsen aus 1.831,50 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.2.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/3 und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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