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Amtsgericht Düsseldorf, 41 C 14530/02

Datum:
28.01.2005
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 14530/02
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2005:0128.41C14530.02.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 3.12.2004

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 604,36 € nebst 6,00 € vor-gerichtliche Mahnkosten und fünf Prozentpunkten Zinsen über dem

Basiszinssatz seit dem 28.7.2002 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 48 %, die Klägerin zu 52 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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