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Amtsgericht Düsseldorf, 41 C 11502/05

Datum:
02.12.2005
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 11502/05
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2005:1202.41C11502.05.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 495 a Abs. 2 ZPO

am 2. Dezember 2005

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 357,90 nebst 5 Prozent-

punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.04 nebst Euro 6,--

vorgerichtliche Mahnkosten sowie Euro 29,25 vorgerichtliche Anwaltskosten

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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