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Amtsgericht Düsseldorf, 23 C 3576/05

Datum:
06.12.2005
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 3576/05
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2005:1206.23C3576.05.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.11.2005

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % abwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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