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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 1816/04

Datum:
10.09.2004
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 1816/04
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2004:0910.47C1816.04.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 495 a ZPO

am 10.09.2004

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, über den anerkannten Betrag hinaus an die

Kläger weitere 144,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz von 302,84 € bis zum 04.03.2004 und von 144,42 €

seit dem 04.03.204 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 %, die Kläger

zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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